AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Gültig ab 1. Oktober 2015 (Alle früheren Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit)

I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen haben für alle Lieferungen von der Firma Walter Gronemeyer GmbH & Co. KG, Norderstedt (im folgenden „WGN“ genannt) Gültigkeit, nicht jedoch bei Geschäften mit Verbrauchern. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur mit unserem schriftlich erklärten Einverständnis Vertragsbestandteil. Nachträgliche Änderungen eines Auftrages, Nebenabreden oder etwaige Zusicherungen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam.

II. Angebote und Vertragsabschluß

1. Ein Auftrag gilt als von WGN bestätigt, wenn WGN ihm nicht binnen 20 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung widersprochen hat, spätestens jedoch mit der Ausführung des Auftrages.

III. Preise

1. Die von WGN angegebenen Warenpreise verstehen sich ab Lager WGN, ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung und Montage, soweit nichts anderes vereinbart wird. Ist eine WGN bindende Preisabsprache zustande gekommen, ist WGN hieran grundsätzlich für 4 Monate ab Vertragsschluss gebunden. Sollte innerhalb dieser 4 Monate nach Vertragsschluss eine Störung der Geschäftsgrundlage eintreten (§ 313 BGB), wodurch WGN ein Festhalten an dem Vertrag zu unveränderten Bedingungen nicht zugemutet werden kann, kann WGN eine Anpassung des Vertrags verlangen. Nach Ablauf der 4 Monatsfrist kann WGN auch aus sonstigen Gründen eine erforderliche Erhöhung der Preise vornehmen, diese ist von WGN schriftlich zu begründen.

2. Reparatur- und Serviceleistungen werden zu eigenen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen erbracht und abgerechnet.

IV. Bestellung, Lieferung, Lieferzeiten, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung

1. Bestellungen für Schließanlagen werden nur schriftlich entgegengenommen.

2. Angaben über Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sein denn, dass WGN sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Die von WGN mitgeteilten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sie stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Lieferung solange Vorrat reicht, der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Lieferanten. WGN behält sich Teillieferungen auf Kundenbestellungen vor.

3. Im Falle des Eintritts von Lieferhindernissen, die von WGN nicht zu vertreten sind (Betriebsstörungen, Krieg, Einfuhrsperre, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe), ist WGN berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Liefertermin angemessen hinauszuschieben, ohne dass der Kunde daraus Schadensersatzansprüche herleiten kann.

4. Der Versandtag ist auf dem der Sendung beiliegenden Lieferschein vermerkt. Verlangt der Kunde einen Ablieferungsnachweis, so trägt bei nachweislichem Wareneingang der Kunde die Kosten des Nachweises (inkl. Verwaltungsaufwand), mindestens einen Pauschalbetrag von 12,00 EURO.

5. Der Versand der Waren erfolgt durch einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt nach Wahl WGN. Unabhängig welche Ware verschickt wird, orientieren sich die Frachtkosten nach dem Gewicht der Ware.

6. Versand- und Gefahrübergang: Im stationären Handel geht die Gefahr mit Übergabe des Kaufgegenstands auf den Käufer über. Beim Versendungskauf erfolgt der Versand auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung / Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt geht die Gefahr auf den Besteller über.

7. Der Besteller oder der von ihm benannte Empfänger hat die Ware und die Verpackung bei Ablieferung unverzüglich auf Schäden oder Verluste zu überprüfen. Sollten Beschädigungen oder Verluste festgestellt werden, sind diese dem Auslieferer sofort anzuzeigen, der zur Aufnahme einer schriftlichen Tatbestandsaufnahme zu veranlassen ist. Diese ist WGN mit einer Abtretungserklärung der Schadensersatzansprüche und dem Frachtbrief unverzüglich einzusenden, damit WGN den Schaden anmelden kann.
WGN gegenüber sind Transportschäden und offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche schriftlich anzuzeigen.

V. Gewährleistung

1. Bei Sachmängeln hat WGN das vorrangige Wahlrecht im Zuge der Nacherfüllung auf eigene Kosten Nachlieferung oder Nachbesserung zu leisten. Die mangelhafte Ware hat der Käufer an WGN zurückzugeben, dies entweder durch Bereitlegen zur Abholung oder durch Rücksendung auf Kosten der WGN. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

2. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetzt, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. WGN haftet insbesondere nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers, es sei denn, diese Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.

3. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung von WGN vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.

4. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und § 634a BGB längere Fristen vorschreibt.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen erwartet WGN innerhalb von 30 Tagen netto. Erteilt der Kunde WGN eine Bankeinzugsermächtigung gewährt WGN 3 % Skonto, bei Einzug innerhalb von 14 Tagen.

2. Bei Überschreiten der in Absatz 1, Satz 1 genannten Zahlungsfrist ist der ausstehende Betrag mit Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens infolge der erforderlichen Refinanzierung bleibt vorbehalten. Sollten der WGN durch den Zahlungsverzug weitere Kosten entstehen, hat der Käufer diese auf Nachweis vollumfänglich zu erstatten.

3. Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der WGN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen der WGN gegenüber nicht pünktlich nach oder erhält WGN Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, welche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers begründen, so ist WGN berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Ist der Käufer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen oder unterliegt der Vertrag aus anderen Gründen nicht den Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes, so gilt die Rücknahme der Vorbehaltsware nicht als Rücktritt vom Vertrag.

VII. Warenrückgaben (Kulanz)

1. Auf Kundenwunsch besonders angefertigte Baubeschläge, Maschinen, Werkzeuge usw. werden nicht im Kulanzwege zurückgenommen. Im Übrigen erfolgen Warenrücknahmen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Die Rücksendung ist in jedem Fall frei Haus vorzunehmen. Wir behalten uns vor, die Gutschrift um den Kostenanteil für Rücksendung oder Wiedereinlagerung zu kürzen. Als Beitrag zu den zusätzlichen Verwaltungskosten gilt ein Abzug in Höhe von mindestens 20 % des Warenwertes, mindestens jedoch € 10,00 als vereinbart.

2. Eine Gutschrift über eine Warenrückgabe kann erst erfolgen, wenn der Käufer seine Umsatzsteuer-Nummer bekannt gibt.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. WGN behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung ihrer gesamten Forderung gegenüber dem Kunden und die Begleichung eines sich hieraus zu Lasten des Kunden ergebenen Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis. Der Kunde tritt bereits hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung der Ware zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenansprüche an WGN ab. Solange der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber WGN erfüllt, ist der Kunde berechtigt, die Ansprüche selbst geltend zu machen. Gerät er in Zahlungsverzug, wird er auf Verlangen von WGN die Einziehung einstellen, die Abtretung der Forderung an WGN dem Kunden anzeigen und WGN die Kundenforderung, spezifiziert nach Namen der Kunden, verkauften Waren, Zahlungsbedingungen und Höhe der ausstehenden Forderungen, bekannt geben. WGN ist bei Verzug des Kunden berechtigt, auch ihrerseits dem Kunden, soweit bekannt, die Abtretung der Forderung anzuzeigen. Übersteigt der realisierbare Wert der gestellten Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, wird WGN auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von WGN in dem Umfange freigeben, in dem die Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.

2. Zu sonstigen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Im Falle von Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von WGN hinzuweisen. Er hat WGN solche Maßnahmen unverzüglich anzuzeigen und WGN auf seine Kosten die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu überlassen und Erklärungen abzugeben. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer, Einbruchs- und Wassergefahren, angemessen zu versichern, sie pfleglich zu behandeln und sie ordnungsgemäß zu lagern.

3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für WGN. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, WGN nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt WGN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer WGN anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für WGN verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der WGN gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an WGN ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; WGN nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

IX. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Für alle uns erteilten Aufträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag ist, soweit zulässig, das Amtsgericht Norderstedt. Die Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

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